Barrierefreiheit

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Geltungsbereich und Ziel

https://energiegemeinschaft-deutschland.de/ ist eine Marke der ATOBU GmbH

Die ATOBU GmbH (im Folgenden „wir“ oder „uns“) verpflichtet sich nur, soweit gesetzlich verpflichtend, ihre Websites und digitalen Angebote im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der EU-Richtlinie 2019/882 zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu gestalten. Diese Erklärung gilt für sämtliche Webpräsenzen und digitalen Dienste, die unter der Verantwortung der ATOBU GmbH stehen.

Ziel ist es, allen Nutzerinnen und Nutzern – unabhängig von individuellen körperlichen, sensorischen oder kognitiven Fähigkeiten – einen diskriminierungsfreien, gleichberechtigten Zugang zu Informationen, Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen.

Rechtliche Grundlagen

Die Barrierefreiheit digitaler Angebote wird insbesondere geregelt durch:

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), in Kraft seit dem 28. Juni 2025

EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)

Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes

Umgesetzte Maßnahmen zur Barrierefreiheit

Zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen wurden u.a. folgende Maßnahmen auf unseren Webpräsenzen durchgeführt bzw. eingeplant:

1. Technische Barrierefreiheit

Strukturierte und semantisch korrekte HTML5-Auszeichnung (z. B. Überschriftenhierarchie, Landmarken, Tabellenstruktur)

Nutzung von ARIA-Rollen (Accessible Rich Internet Applications) zur Verbesserung der Navigation mit Screenreadern

Responsives Design für unterschiedliche Endgeräte und Bildschirmgrößen

Kontraste gemäß WCAG 2.1 (mindestens AA-Konformität)

Verzicht auf rein farbliche Codierung von Informationen

2. Bedienbarkeit

Vollständige Tastaturbedienbarkeit ohne Maus

Fokus-Indikatoren für alle interaktiven Elemente

Navigation mit verständlicher Menüführung und Breadcrumbs

Formulare mit klaren Labels und Fehlerhinweisen

3. Verständlichkeit

Leichte Sprache auf zentralen Seiten verfügbar (in Arbeit)

Alternativtexte für alle relevanten Bilder und Grafiken

Transkripte und Untertitel für eingebettete Videos (sofern redaktionell möglich)

4. Kompatibilität

Unterstützung aktueller Versionen gängiger Screenreader (z. B. NVDA, JAWS, VoiceOver)

Regelmäßige Tests mit Browsern wie Chrome, Firefox, Safari und Edge

Selbstbewertung und Testverfahren

Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte durch:

Manuelle Tests anhand der WCAG 2.1 Level AA

Technische Validierung mittels Tools wie WAVE, axe, Lighthouse

Prüfung durch Testpersonen mit assistiven Technologien

Die letzte umfassende Überprüfung fand am [Datum eintragen, z. B. 01.05.2025] statt. Sie wird mindestens jährlich wiederholt oder bei größeren Änderungen der Seitenstruktur erneut durchgeführt.

Feedback-Mechanismus

Wir freuen uns über Hinweise auf etwaige Barrieren und bemühen uns um kurzfristige Behebung. Für Rückmeldungen nutzen Sie bitte folgende Kontaktmöglichkeiten:

Verantwortlich für die Barrierefreiheit:

ATOBU GmbH

E-Mail: service@atobu.de

Betreff: „Barrierefreiheit Website“

Bitte schildern Sie möglichst konkret:

Die betroffene Webseite oder Funktion

Die Art der Einschränkung

Das verwendete Endgerät und ggf. genutzte Hilfsmittel

Durchsetzungsverfahren

Sollte Ihre Rückmeldung unbeantwortet bleiben oder Sie mit unserer Antwort unzufrieden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:

Schlichtungsstelle BGG

bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53, 10117 Berlin

www.schlichtungsstelle-bgg.de

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Ausblick und fortlaufende Verbesserung

Die Umsetzung der Barrierefreiheit ist ein kontinuierlicher Prozess. Wir bei der ATOBU GmbH prüfen regelmäßig neue Anforderungen aus Technik, Gesetzgebung und Nutzerfeedback. Ziel ist eine bestmögliche digitale Teilhabe.

Wir setzen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes mit Augenmaß, technischer Sorgfalt und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Zumutbarkeit (§ 3 Abs. 3 BFSG) um. Dabei streben wir eine sinnvolle Balance zwischen gesetzlicher Konformität, Nutzerfreundlichkeit und unternehmerischer Effizienz an.

Stand dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde zuletzt überarbeitet am: 07.05.2025

Verantwortlich: ATOBU GmbH, Datenschutz- und Compliance-Abteilung